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1. |
Vertrag |
1.1 |
Zustandekommen |
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Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten spätestens
mit der Auftragserteilung/Bestellung seitens des Käufers als vereinbart.
Neukunden, deren Bestellwert über EURO 75.- netto beträgt, haben
grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme zu zahlen. Hierfür
gewähren wir auch ein Skonto von 2%.
Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens bis zu vier Wochen
gebunden. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn SAM ® sie schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware
nachkommt. Mündliche Vereinbarungen mit SAM ®
oder ihren Vertretern werden erst durch schriftliche Bestätigung von
SAM ®
verbindlich.
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung
unserer Produkte, behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung
vor.
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1.2 |
Preise |
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Preise gelten als Festpreise ab Werk einschließlich,
sofern nicht anders vereinbart. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl.
der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transportverpackung,
Fracht, Versicherung (sofern gewünscht) gehen zu Lasten des Käufers.
Für Lieferungen mit einem Nettowarenwert von weniger als EURO 75.-
erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EURO 10.-. Für
Lieferungen, die unmittelbar an vom Käufer benannte Dritte erfolgen,
wird ein Zuschlag in Höhe von EURO 10.- berechnet
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2. |
Erfüllungsort |
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Erfüllungsort für die Leistungen von SAM ®
ist München.
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3. |
Lieferung |
3.1 |
Versand |
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Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers
ab München. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr geht
auch dann auf den Käufer über, wenn die Ware versand- und abholbereit
ist, dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde und
sich die Versendung oder Abholung aus Gründen, die SAM ®
nicht zu vertreten hat, verzögert. SAM ®
behält sich Teillieferungen in zumutbarem Umfang vor.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung der Waren unversichert.
SAM ®
nimmt gelieferte Verpackung zurück, wenn der Käufer sie innerhalb
einer Woche frachtfrei zurücksendet.
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3.2 |
Lieferzeit |
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Die angegebene Lieferzeit ist eingehalten, wenn die
bestellten Waren mit ihrem Ablauf das Lager verlassen haben und dies dem
Käufer mitgeteilt wurde.
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3.3 |
Höhere Gewalt etc. |
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Höhere Gewalt, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen,
behördliche Anordnungen sowie unverschuldete Betriebsstörungen
befreien SAM ®
von der Einhaltung bestimmter Lieferfristen für die Dauer der Störung.
Das gilt auch dann, wenn die oben genannten Störungen im Verantwortungsbereich
von Zulieferern für dieses Geschäft entstehen. SAM ®
ist in diesen Fällen berechtigt nach Ablauf einer Frist von sechs
Wochen seit Eintritt der Störung, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. SAM ®
wird dies mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts
ankündigen. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegenüber SAM ®
sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Etwa vom Käufer bereits
geleistete Zahlungen werden jedoch zurückerstattet. SAM ®
wird den Käufer in wichtigen Fällen baldmöglichst über
die Störungen unterrichten.
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3.4 |
Nachlieferung |
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Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung
eine Nachlieferungsfrist von 10 Tagen in Lauf gesetzt. Will der Käufer
vom Vertrag zurücktreten, so muss er SAM ®
eine weitere Frist von 10 Tagen mittels Einschreiben/Rückschein setzen.
Er hat darin anzukündigen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag
zurücktritt. Die Frist beginnt mit Eingang des Briefes zu laufen.
Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
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3.5 |
Retouren |
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Retouren sind nach zuvor durch SAM ®
erklärtem Einverständnis und nur in der Originalverpackung möglich.
Für Prüfung und Wiedereinlagerung werden Wiedereinlagerungsgebühren
in Rechnung gestellt. Rücknahmen von Einzelteilen aus Kits oder Sets
sind nicht möglich. Nur Waren in einwandfreiem und neuwertigem Zustand
können zur Gutschrift zurückgesandt werden. Für Transportschäden
ist SAM ®
nicht zuständig, da alle Lieferungen ab Werk erfolgen. Ist die Verpackung
beschädigt, so wird eine Neuverpackung berechnet. Ist das Produkt beschädigt,
z.B. Kratzer, Schrammen, etc. oder aus anderen Gründen nicht mehr verkaufbar,
so ist dieses grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
Die Wiedereinlagerungsgebühr richtet sich nach Kaufdatum (Rechnungsstellung
SAM ® .
Da jede Ware einer Rechnung zugeordnet werden muss, muss auch eine Kopie
der Rechung der betreffenden Waren der Rücksendung beigelegt werden.
Liegt keine Kopie bei, so kann keine Gutschrift erfolgen. Die Ware wird
bis zur Zusendung der Rechnungskopie im Retourenlager aufgehoben. Erfolgt
nach Zugang der Ware innerhalb von drei Monaten keine Nachreichung der Rechnungskopie,
so wird die Ware verwertet. Ein späterer Anspruch auf Rückgabe
bzw. Auszahlung besteht nicht. Warenrücksendungen, deren Wert unter
Euro 25,- liegt, werden nicht gutgeschrieben.
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Wiedereinlagerungsgebühr: |
bis 10 Tage: |
keine Wiedereinlagerungsgebühr |
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bis 3 Monate: |
15 % vom Netto-Listenpreis |
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bis 6 Monate: |
30 % vom Netto-Listenpreis |
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bis 12 Monate: |
50 % vom Netto-Listenpreis |
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über 12 Monate: |
keine Rücknahme mehr möglich |
Neuverpackung: |
Kunststoff-Folie: |
10 Euro |
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Kartonage: |
15 Euro |
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Andere: |
Produktabhängig
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Sollte auf der Rechnung eine Skontierung ausgewiesen sein, so wird diese
ebenfalls abgezogen, auch wenn diese nicht genutzt wurde. |
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4. |
Eigentumsvorbehalt |
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SAM ®
behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang sämtlicher
Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer darf die Waren weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er SAM ®
unverzüglich davon zu benachrichtigen, damit SAM ®
ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, die SAM ®
entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der erfolgreichen
Intervention zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Der Käufer
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern. Er tritt SAM ®
jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung
bis zur Höhe der Kaufpreisforderung ab. SAM ®
nimmt diese Abtretung an.
SAM ®
ermächtigt den Käufer, die an sie abgetretenen Forderungen aus
einem Weiterverkauf für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Die Befugnis von SAM ®
die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch
verpflichtet sie sich, dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im Widerrufsfalle
ist der Käufer gegenüber SAM ®
verpflichtet, seine Abnehmer bekannt zu machen und alle erforderlichen Unterlagen
herauszugeben, die zur Geltendmachung der Forderung durch SAM ®
zweckdienlich sind.
Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht SAM ®
der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Käufer und
SAM ®
vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
An Zeichnungen, Skizzen, Mustern, Modifikationen, Abbildungen, Kostenvoranschlägen
und anderen Unterlagen behält SAM ®
sich Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Sie
dürfen Dritten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung von SAM ®
zugänglich gemacht werden.
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5 |
Zahlung |
5.1 |
Zahlungsweise |
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Zahlungen haben in bar, per Nachnahme, durch Scheck
oder Überweisung zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
ist die Rechnung in EURO (bargeldlos) zahlbar. Zahlungen haben direkt an
SAM ®
zu erfolgen. Die Vertriebspartner oder Handelsvertreter von SAM ®
sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Die Aufrechnung ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten
zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
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5.2 |
Termine |
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Zahlungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb
von 14 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung netto Kasse. Ein Hinausschieben
des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen,
es sei denn, dass er mit SAM ®
zuvor vereinbart wurde.
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5.3 |
Skonti |
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SAM ®
gewährt 2% Skonto auf Kaufpreisrechnungen, sofern sie per Lastschriftverfahren
eingezogen werden können.
Im Rahmen von Reparaturrechnungen wird ein Skonto nicht gewährt.
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5.4 |
Verzug |
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Wird eine Rechnung nach Fälligkeit und der in
Ziffer 5.2. genannten Zahlungsfrist gezahlt, berechnet SAM ®
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gegenüber
Endverbrauchern und 8% über dem Basiszinssatz, sofern ein Verbraucher
nicht beteiligt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind deshalb
nicht ausgeschlossen. SAM ®
ist zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrage verpflichtet,
sofern fällige Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen
nicht vollständig bezahlt wurden.
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6. |
Mängel |
6.1 |
Rüge |
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Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind spätestens
7 Tage nach Empfang der Ware gegenüber SAM ®
schriftlich geltend zu machen. Handelsübliche oder zumutbare geringe,
technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße,
des Gewichts, der Ausrüstung oder der Gestaltung dürfen nicht
beanstandet werden.
Für Mängel, die durch Nichtbeachtung von Pflegehinweisen oder
falscher Handhabung (z. B. korrosive chemische Reinigungsbäder, Ultraschallbäder
etc.) entstanden sind, oder bei Veränderungen oder Reparaturen, die
nicht von SAM ®
durchgeführt worden sind, übernimmt SAM ®
keine Haftung.
Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
und mit beigelegter Kopie der Rechnung erfolgen.
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6.2 |
Mängelbeseitigung |
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Bei berechtigten Beanstandungen hat SAM ®
das Recht, nach Rückempfang der Ware diese nachzubessern oder mangelfreie
Ersatzware zu liefern. Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt
vom Vertrag kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist. Die dabei entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten trägt SAM ®
soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware nach einem
anderen Ort, als dem Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers
verbracht wurde.
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7. |
Haftung |
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SAM ®
leistet Schadensersatz nur in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Vertragsverletzungen. Bei darüberhinausgehender schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet SAM ®
nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Käufers
aus unmittelbaren oder mittelbaren Schäden der Höhe nach auf den
Kaufpreis der ausgelieferten Ware bzw. im Falle des Verzugs auf den ausgebliebenen
Teil der Lieferung beschränkt.
Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von SAM ®
oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so
muß er SAM ®
eine Vierwochenfrist nach Ablauf der Nachlieferungsfrist setzen. Die Frist
wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch
Einschreiben erfolgt.
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8. |
Rücktritt |
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Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Käufers
sowie bei Zahlungsverzug ist SAM ®
nach vorangegangener erfolgloser Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag
und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zur
Herausgabe verpflichtet. Schadensersatzansprüche sind deshalb nicht
ausgeschlossen.
Sofern SAM ®
Umstände zur Kenntnis kommen, wonach der Kunde sich als Kreditunwürdig
erweist, und die Ansprüche von SAM ®
dadurch gefährdet sind, kann SAM ®
Sicherstellung oder Vorausbezahlung des vollen Kaufpreises verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten.
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9. |
Verjährung |
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Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels
oder einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr.
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10. |
Gerichtsstand/Rechtswahl |
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Der Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen)
ist München, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches
Recht, auch im Falle von Auslandslieferungen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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11. |
Auslegung bei sich widersprechenden AGB`s |
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Der Käufer ist mit den vorstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen einverstanden, sofern er nicht innerhalb einer Woche
schriftlich Widerspruch erhebt. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers
werden von SAM ® nicht anerkannt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre
Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich
beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Stand der AGBs: 01.01.2005 |